Software Lizenzvertrag Vertrag zwischen der
JNet Quality Consulting GmbH (JQ Consulting)
und dem
Lizenzbeantragenden (Kunde)
über die Nutzung von
The Enterprise Software Solution (ESS)
Stand: 31.10.09

  1. Gegenstand des Vertrages
    1. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der Software ESS zur nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzung über ein Datennetz sowie Leistungen jeweils im Umfang der vom Kunden ausgewählten Produkte.
    2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Produktbeschreibung.
  2. Nutzung der Software
    1. JQ Consulting räumt dem Kunden die zur Nutzung von vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen einfachen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an der Software ein.
    2. Soweit JQ Consulting dem Kunden fremde, d.h. von Dritten erstellte Software zur Nutzung überlässt, sind die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welcher der Dritte JQ Consulting eingeräumt hat. In diesem Falle ist JQ Consulting verpflichtet, dem Kunden den Umfang der ihm von dem Dritten eingeräumten Nutzungsrechte offenzulegen.
    3. JQ Consulting ist verpflichtet, alle technischen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um ein Verfügbarkeitslevel von mindestens 97/100 (siebenundneunzig von Hundert) zu gewährleisten.
    4. Der Lizenznehmer ist damit berechtigt, die Vertragssoftware je Lizenz für einen Anwender zu nutzen. Zusätzlich ist der Lizenznehmer berechtigt, Sicherheitskopien und übliche Datensicherungen in angemessener Anzahl zu erstellen.
    5. Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine gleichzeitige Nutzung der Software auf mehr als der vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen, ist eine vertragswidrige Handlung. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Übernutzung dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von 5000,- Euro.
  3. Pflege der Software und der Datennetzverbindung
    1. JQ Consulting wird laufend die Funktionstüchtigkeit der Software überwachen und Softwarefehler, so sie Ihm gemeldet werden und von ihm behebbar sind innerhalb angemessener Frist beseitigen.
    2. Ob ein Fehler vorliegt, richtet sich nach der Produktbeschreibung.
    3. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software in reproduzierbarer Art und Weise die in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
  4. Data-Hosting
    1. Der Kunde muss nach Beendigung des Vertrages innerhalb von zehn Tagen beantragen, dass ihm seine Daten in Form einer Datei zugesandt werden. Dieser Antrag ist in schriftlicher Form JQ Consulting zuzustellen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
    2. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die ihm übergebenen Daten daher unter Umständen von ihm nicht weiter bearbeitet oder nicht in vollem Funktionsumfang verwendet werden können.
    3. JQ Consulting verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf diese Daten zu treffen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die bei Ihm gespeicherten Daten. Zu diesem Zweck wird JQ Consulting regelmäßige Backups vornehmen.
  5. Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
    1. Unabhängig von seiner Verpflichtung laut 2.3 dieses Vertrages können Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, welche nicht auf die Verfügbarkeit laut 2.3. angerechnet werden. Diese Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit sind auf maximal 24 Stunden im Monat zu beschränken sind, und zwar ausschließlich in der Zeit von 18 bis 6 Uhr des darauf folgenden Tages. Für diese Zeit der Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Entgeltes.
  6. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsmodalität
    1. Der Vertrag wird mit der Zahlung der ersten monatlichen Lizenzgebühr rechtsgültig.
    2. JQ Consulting ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen entsprechend seinen AGB zu erhöhen.
    3. Die Lizenzgebühr ist für den jeweiligen Nutzungsmonat im Voraus fällig und ist monatlich zu entrichten
    4. Ist die Lizenzgebühr nicht oder nicht in voller Höhe am 25. des abgelaufenen Nutzungsmonats auf dem Konto von JQ Consulting gebucht, werden nur so viele Lizenzen frei geschaltet, wie bezahlt worden sind, Minimum eine Lizenz.
    5. Für eine nachträgliche Freischaltung von weiteren Lizenzen für den laufenden Monat erhebt JQ Consulting eine Gebühr von 120,- Euro.
    6. Die Lizenzgebühr richtet sich nach den aktuellen Preisen auf der ESS Internet Seite unter der Rubrik: Lizenzen.
    7. Die Lizenzgebühr ist vom Zeitpunkt der Lizenzbeantragung für ein Jahr bindend.
    8. Nach Ablauf dieser Frist behält sich JQ Consulting vor, Preise zu erhöhen oder zu senken.
    9. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 Prozent, steht es dem Kunden frei, diesen Vertrag sofort zu kündigen. Wurde die neue Lizenzgebühr einmal gezahlt, gilt die Preiserhöhung oder Preissenkung von Seiten des Kunden als akzeptiert.
    10. Monatliche Lizenzgebühren sind ausschließlich per Überweisung auf das unter 6.11 angegebene Konto zu entrichten. Im Betreff müssen die Kundennummer und der Benutzername angegeben werden.
    11. Bankverbindungsdaten:
      Deutsche Bank
      JNet Quality Consulting GmbH
      Bankleitzahl: 700 700 24
      Kontonummer: 851 59 42
  7. Obhutspflichten
    1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
    2. Der Kunde erhält für die Nutzung der Software von JQ Consulting einen Benutzernamen und ein Passwort.
    3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
    4. JQ Consulting haftet nicht für Schäden, die durch die unsachgemäße Handhabung des Kunden Benutzernamens und des Passwortes entstehen.
  8. Nutzung durch Dritte, Verbot der Weitervermietung
    1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständliche Software Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der vertragsgegenständlichen Software ist dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ausgeschlossen ist.
  9. Vervielfältigung und Urheberrechte
    1. Der Kunde darf die vertragsgegenständliche Software nicht vervielfältigen, auch die nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o.ä.) der von dem Kunden eingesetzten Hardware sowie die weitergehende Vervielfältigungen, zu denen auch der Ausdruck des Programmcodes sowie Benutzerhandbuchs zählen, sind dem Kunde nicht gestattet.
  10. Umarbeitung der Software
    1. Der Kunde darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Die Dekompilierung der überlassenen Software ist unzulässig.
  11. Verwendung des HTML-Templates
    1. Die Software ist standardmäßig mit Web-Templates ausgestattet, das zur Generierung des Internet-Auftrittes dient.
    2. Der Kunde ist berechtigt ein eigenes Template zu erstellen und zu verwenden. Als Vorlage muss der Kunde das Standard Web-Template verwenden.
    3. JQ Consulting gewährleistet nicht die Funktionsweise der Software, wenn seitens des Kunden HTML Zeilen nicht ordnungsgemäß gespeichert werden.
    4. JQ Consulting ist berechtigt auf dem Internet Auftritt des Kunden an prominenter Stelle (vorzugsweise Imressum) für seine Software in Form eines Linkes und eines Bildes zu werben. Sei es das Standard Web Template, oder eine vom Kunden erstellte Vorlage.
    5. JQ Consulting behält sich vor, Web-Templates und selbstdefinierten HTML Vorlagen Vorlagen zu überprüfen und gegebenenfalls bei Zuwiderhandlung der unter 11. festgelegten Regeln nicht zu akzeptieren und nicht frei zu geben.
  1. Gewährleistung
    1. JQ Consulting ist verpflichtet, Mängel an der vereinbarten Leistung innerhalb angemessener Frist zu beheben.
    2. JQ Consulting haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu seinem Server, auch bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen trifft den JQ Consulting keine wie immer geartete Haftung.
    3. JQ Consulting ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der JQ Consulting nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte JQ Consulting wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den JQ Consulting Schad- und klaglos zu halten und JQ Consulting die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
    4. JQ Consulting haftet nur für krass grobe Fahrlässigkeit und Verschulden, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von JQ Consultings gilt.
    5. Der Kunde hat die von der Software generierten Daten (z.B. Rechnungen, Auktionsdaten) selbst zu kontrollieren.
    6. JQ Consulting übernimmt keine Haftung für Programmfehler, die durch das einwirken des Kunden oder von Dritten entstanden sind (z.B. Manipulation durch Benutzer/Viren)
  2. Datenschutz
    1. Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind JQ Consulting und dem Kunden bekannt. Sie werden die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in ihrer jeweils geltenden Fassung einhalten.
  3. Geheimhaltung
    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl JQ Consultings als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen JQ Consultings erforderlich ist.
  4. Vertragslaufzeit und Kündigung
    1. Der Vertrag tritt mit der ersten Zahlung der Lizenzgebühr in Kraft und ist für den jeweils bezahlten Monat gültig.
    2. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtige Gründe sind insbesondere jene in den AGB JQ Consultings aufgezählten.
    3. Eine Kündigung seitens des Kunden ist JQ Consulting schriftlich mitzuteilen.
    4. Der Kunde steht im falle einer Kündigung in der Nachweispflicht, dass dem JQ Consulting die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.
  5. Auflösung aus wichtigem Grunde
    1. Zur sofortigen Vertragsauflösung bzw. Leistungsunterbrechung bzw. -abschaltung ist JQ Consulting insbesondere dann berechtigt, wenn ihm das Fortführen des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber oder ihm zurechenbarer Personen unzumutbar gemacht wird. Vor allem wenn:
      1. der Kunde gegen diese AGB oder eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages verstößt
      2. der Kunde kriminellen Inhalt oder Anleitungen zum erstellen von kriminllen Gegenständen oder ausführen krimineller Taten in seinem Internet-Auftritt stellt. Dies gilt ins Besondere für Kinderpornografie, Rechtsextremismus und Terror. In diesen Fällen verständigt JQ Consulting umgehen die Polizei und Staatsanwaltschaft
      3. der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht
      4. der Kunde wiederholt gegen die "Netiquette" bzw. die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt
      5. der Kunde im Verhältnis zu anderen Kunden Auftraggebern überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Kunde Dienste übermäßig in Anspruch nimmt
      6. der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist
      7. der Kunde einen außergerichtlichen Ausgleich beantragt oder über das Vermögen JQ Consultings ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
      8. die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird
      9. der Kunde im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz bzw. pauschal verrechneten Netzzugängen überproportionalen Datentransfer aufweist.
    2. Die Entscheidung zwischen einerseits Vertragsauflösung, bloßer Dienstunterbrechung oder Abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen JQ Consultings.
    3. Bei bloßer Dienstunterbrechung kann sobald der Kunde die Kosten der Wiederaufnahme des Dienstes - diese trägt ausschließlich der Kunde ersetzt hat, und der Grund für die Dienstunterbrechung beseitigt wurde, nach Maßgabe des JQ Consultings die Wiederaufnahme der Leistung erfolgen. Sollte die Sperre durch den Kunden zu verantworten sein, entbindet ihn dies nicht von der Zahlung der Entgelte.
    4. JQ Consulting behält sich das Recht vor, Lizenzen die länger als 6 Monate still liegen, d.h. Lizenzen für die weder Lizenzgebühren in diesem Zeitraum bezahlt worden sind noch eine Anmeldung in das System in diesem Zeitraum stattgefunden hat, komplett und unwiederbringlich zu löschen.
  6. Schlussbestimmung
    1. Es gilt materielles deutsches Recht mit Ausnahme von Kollisions-, Verweisungsnormen und UN-Kaufrecht. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des JQ Consultings in Ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, so auch der Wirksamkeit dieser Gerichtsstandvereinbarung, vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz des JQ Consultings, München.
    2. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht. Zur Gültigkeit von mündlichen Erklärungen welcher Art auch immer ist unabdingbar die schriftliche Bestätigung durch den JQ Consulting erforderlich. Schweigen oder sonstigem Untätigbleiben des JQ Consultings kann kein wie immer gearteter Erklärungsinhalt, so insbesondere keine Zustimmung, beigemessen werden.
    3. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diesfalls gilt eine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.
    4. Mitteilungen an den Kunden gelten als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannte Zustell- oder Rechnungsanschrift abgeschickt wurden. Mitteilungen an den Kunden sind auch auf dem elektronischen Wege gültig, wie zum Beispiel Rechnungen per e-mail. Erklärungen an den JQ Consulting sind an den jeweiligen Sitz des Unternehmens zu richten. Werden Erklärungen auf elektronische oder sonstige Weise an den JQ Consulting übersandt, gelten diese erst mit tatsächlicher Kenntnisnahme durch den JQ Consulting als zugegangen. Die Beweislast für den Zugang trifft den Kunden.